Einzelfall – Matsumoto Kenji (Japan)

Bildquelle: www.amnesty.org.uk

Matsumoto Kenji ist seit seiner Geburt geistig behindert. Laut einem Psychiater hat Matsumoto Kenji einen IQ zwischen 60 und 70. Zwischen 1990 und 1991 soll Matsumoto Kenji gemeinsam mit seinem Bruder für zwei separate Raubüberfälle und Morde verantwortlich gewesen sein. Seit 1993 sitzt er deswegen im Todestrakt eines japanischen Gefängnisses.

Laut seinem Anwalt wurde er von den Polizeibeamten genötigt, ein Geständnis abzulegen. Sein Bruder Matsumoto Hiroshi hatte sich schon bei der Ausstellung des Haftbefehls umgebracht. Das Gericht erkannte zwar an, dass Matsumoto in einer abhängigen Beziehung zu seinem Bruder stand und sich nicht gegen diesen behaupten konnte, entschied aber dennoch, dass er schuldfähig sei und verurteilte ihn zum Tode.

Seit dem ersten Urteil wurde immer wieder Berufung eingelegt und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Begnadigung gestellt. Insgesamt 9 Anträge wurden jedoch bisher abgelehnt und Matsumoto Kenji ist bis heute von der Todesstrafe bedroht.

In Japan werden Hinrichtungen üblicherweise geheim durchgeführt. Selbst die Familien erfahren von der Hinrichtung erst nach der Vollstreckung. Auch die Todeskandidaten erfahren davon erst ein paar Stunden vorher. Seit Dezember 2012 wurden 12 Menschen mit dem Strang hingerichtet. Zum Zeitpunkt August 2014 saßen 127 Menschen im Todestrakt.

26. März 2019