Der Fall Assange – Ein chronologischer Überblick

Dieser Beitrag gehört zu einer losen Reihe, in der sich Aktive der Bochumer Amnesty-Gruppe mit Themen außerhalb der derzeitigen Gruppenarbeit auseinandersetzen. Ein Gastbeitrag.


Die Internetplattform „WikiLeaks“ geriet im Oktober 2010 durch die Herausgabe von fast 400.000 geheimen Dokumenten der US-Streitkräfte und des Geheimdienstes zum Irak-Krieg, in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Dokumente, welche nach Aussagen von WikiLeaks hauptsächlich von jungen Feldoffizieren niedergeschrieben wurden, bilden den Zeitraum vom 01.Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2009 ab. Die Materialien führen zum einen zahlreiche Fälle auf, in welchen US-Soldaten Hinweise über Misshandlungen, Folterungen und Morde durch irakische Sicherheitskräfte ausschließlich dokumentiert und ihre Vorgesetzten darüber informiert haben und berichten ebenso über bis dahin unbekannte Zwischenfälle, bei denen mehr als 15.000 Zivilisten getötet worden seien. WikiLeaks-Gründer Julian Assange verteidigte die Publikation unter anderem dadurch, dass wie auch zuvor, bei den Dokumenten zum Afghanistan-Krieg, niemand gefährdet werde, da die Materialien bearbeitet wurden.

Die USA werfen ihm Beihilfe zur Veröffentlichung geheimer Dokumente vor. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten würden Julian Assange 175 Jahre Haft drohen.

Hier folgt ein zeitlicher Verlauf des Fall Assange:

August 2010: Erlassung und Wiederaufhebung eines Haftbefehls durch Schweden (Grund: Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung zweier Frauen).

Dezember 2010: Erneuerung des europäischen Haftbefehls; nach Festnahme durch britische Polizei, Freilassung gegen Auflagen und Kaution (Ausreiseverbot solange Auslieferungsverfahren an Schweden andauert). Die Vorwürfe der Frauen seien nach Assange politisch motiviert.

Juni 2012: Einspruch von Assange gegen die Auslieferung an Schweden wird abgewiesen → Assange flieht in die ecuadorianische Botschaft Londons und beantragt politisches Asyl.

Mai 2017: Einstellung der Ermittlungen durch die schwedische Staatsanwaltschaft; der Grund Unmöglichkeit der Aufklärung aufgrund räumlicher Distanz; ungeklärte Schuldfrage.

Februar 2018: Britische Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen; der Grund: Verstoß gegen die Kautionsauflagen von 2012 (Flucht in Botschaft).

Mai 2018: Ecuador beauftragt Überwachungsspezialisten; das Ergebnis: Assange hat sich in den geheimen Mailverkehr der Diplomaten gehackt → Missachtung der Absprache durch Assange (keine Veröffentlichung politischer Botschaften im Netz). Folge: Durchtrennung des Internetzugangs durch Diplomaten.

11. April 2019: Entzug des politischen Asyls durch ecuadorianische Regierung; Folge: Festnahme Assanges durch britische Polizei (zweiter Grund für Festnahme: Auslieferungsantrag der Vereinigten Staaten).

03. Juni 2019: Verhandlung und schließlich Ablehnung über Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung (schwedisches Bezirksgericht in Uppsala); der Grund: Beantragung der Wiederaufnahme der eingestellten Voruntersuchungen durch eine Anwältin des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers.

November 2019: Justiz in Schweden lässt den seit 2010 bestehenden Vergewaltigungsvorwurf aus Mangel an Beweisen fallen. → Zulassung des Auslieferungsantrages der USA; Beginn der Verhandlungen 25. Februar 2020: Beweise für umfassende Überwachung Assanges während seinem Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft Londons durch spanische Sicherheitsfirma UC Global

  • Belege: Vertrauliche Dokumente, welche NDR und WDR vorliegen
  • Nach Angaben früherer Mitarbeiter soll das Material ebenso Auftraggebern in den USA zur Verfügung gestellt worden sein
  • Überwachung könnte Auslieferungsprozess an die USA beeinflussen

(Grund: Assange erhalte durch die Überwachung und die mutmaßliche Übergabe der Informationen an einen Nachrichtendienst der USA kein faires Verfahren)

04. Januar 2021: Entscheidung über Assanges Auslieferung an die USA. Ergebnis: Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden!

Der Grund: Haftbedingungen in den USA & Vermutung, dass Assange sich in Isolationshaft das Leben nehmen könnte; keine Einstufung des Falls als „politisch motiviert“

Folge: US-Regierung will in Berufung gehen

06. Januar 2021: Entscheidung über Antrag, Assange gegen Kaution freizulassen

 

Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International bezieht klare Stellung bezüglich des Gerichtsurteils eines Londoner Gerichts, Assange nicht an die USA auszuliefern:

“Wir begrüßen die Tatsache, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird, und dass das Gericht anerkannt hat, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustands in US-Gefängnissen Misshandlungen drohen. Doch die Anklagen gegen ihn hätten erst gar nicht erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe waren politisch motiviert und die britische Regierung hätte die US-Regierung nicht so bereitwillig bei der unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen.”

“Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber Großbritannien muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben. Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den die US-Regierung die Verantwortung und die britische Regierung eine Mitschuld trägt.”

 

Quellenverzeichnis – Stand: 21.01.2021