Einzelfallarbeit ist der Einsatz für einzelne Menschen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind. Diese Menschenrechtsverletzungen können vielfältig sein, z.B. Haft aus politischen Gründen, Folter, Diskriminierung oder drohende Todesstrafe, aber auch Verletzungen
der WSK-Rechte (z.B. Zwangsräumungen). Ein zentrales Ziel der Einzelfallarbeit ist es, dem Opfer zu helfen und die Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Ein Einzelfall steht aber immer stellvertretend für eine Gruppe von Menschen, die das gleiche Schicksal erleiden, die Amnesty aber nicht betreuen kann. Auch diesen wollen wir helfen. Einzelfallarbeit ist daher immer auch präventive Menschenrechtsarbeit, die sich gegen
die Ursachen von Menschenrechtsverletzungen wendet, damit auch andere Personen von unserer Arbeit profitieren und künftig weniger Menschen das gleiche Schicksal erleiden.
Unser aktueller Einzelfall:
Unsere vorigen Einzelfälle:
- Majid Tavakkoli – frei seit Mai 2015!
- Nasrin Sotoudeh – frei seit September 2013!
- Ebrima B. Manneh – verschwunden seit 2006