Mehr als 2200 Menschen sind laut Polizeizählung bei der Seebrücke-Demonstration am 13.07.2018 für die Seenotrettung auf die Straße gegangen. Neben Redebeiträgen von zahlreichen anderen Organisationen wie Treffpunkt Asyl und der Medizinischen Flüchtlingshilfe und erschütternden Berichten Überlebender gab es auch eine Rede von Amnesty International Bochum:
Liebe Freundinnen und Freunde,
ich stehe heute im Namen der Bochumer Gruppen von Amnesty International hier, um für etwas zu demonstrieren, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: das Recht und die Pflicht, Menschen in Seenot zu helfen. “Es gibt im öffentlichen Diskurs plötzlich zwei Meinungen darüber, ob man Menschen, die in Lebensgefahr sind, retten oder lieber sterben lassen soll”, stellte die Süddeutsche Zeitung vor einigen Tagen fest. Damit hat sie nur halb recht, denn diese zwei Meinungen gab es schon lange. Dass es jedoch nun in mehreren Mitgliedsstaaten der EU eine Mehrheit für eine solche menschenverachtende Politik gibt, das ist neu. Dass Rettungsschiffe einsatzfähig im Hafen und Suchflugzeuge am Boden bleiben müssen, während sich auf dem Mittelmeer eine neue Rekordzahl von Ertrunkenen abzeichnet, ist eine eklatante Missachtung von grundlegenden Menschenrechten, die mit den vielbeschworenen humanistischen Idealen der EU in einem scharfen Widerspruch steht.
Wie wenig weit es mit den Idealen der EU her ist, zeigt sich leider bereits seit Jahren. Vor fast genau einem Jahr veröffentliche Amnesty International einen Bericht, der ausführlich das Versagen der EU bei der Seenotrettung von Geflüchteten darlegte. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ein wesentlicher Kritikpunkt damals war, dass die EU ihre Verantwortung zur Seenotrettung auf Nichtregierungsorganisationen abwälzt – eben jene Organisationen, die jetzt an der Rettung gehindert werden.
Weiterhin unverändert besteht unsere Kritik an der Kooperation der EU mit der libyschen Küstenwache. Diese wird seit 2013 zur Sicherung der Seegrenzen von der EU mitfinanziert, obwohl ihr schwere Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden. So belegt zum Beispiel ein UN-Bericht vom Juni 2017, dass die Küstenwache mehrfach Flüchtlingsboote beschossen und gerettete Menschen schwer misshandelt hat.
Der Grundsatz der Nichtzurückweisung aus dem Völkerrecht untersagt die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Geflüchtete werden in Libyen weiterhin inhaftiert, missbraucht, vergewaltigt, gefoltert und erpresst. Rettungsbooten der EU ist es infolgedessen untersagt, Menschen, die von Libyen aus nach Europa kommen, umstandslos zurückzuweisen. Es ist offensichtlich, dass die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache auch dazu dient, diesen Grundsatz zu umgehen, indem die Zurückweisungsaktionen auf libysche Behörden ausgelagert werden. Die libysche Küstenwache soll die Drecksarbeit für Europa erledigen, und die Seenotrettung durch Hilfsorganisationen stört dabei nur.
Die EU-Mitgliedsstaaten machen sich damit wissentlich zu Komplizen eines für schwerste Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen kriminellen Systems. Es ist vollkommen verantwortungslos, unter diesen Umständen die libysche Küstenwache mit Technik und Experten dabei zu unterstützen, Menschen auf hoher See aufzugreifen und sie in die systematische Hölle der libyschen Haftzentren zu bringen.
Angesichts von bereits mehr als 1400 Menschen, die allein in diesem Jahr auf der Flucht über das Mittelmeer ertrunken sind, fordert Amnesty International:
- Gerettete Menschen müssen an einen sicheren Ort gebracht werden – dazu zählt Libyen derzeit sicher nicht!
- Die EU muss sichere, legale Zugangswege schaffen, damit Asylsuchende und Migranten ihr Leben auf dem Weg nach Europa erst gar nicht riskieren müssen!
- Die EU muss selbst ein starkes Seenotrettungsprogramm aufsetzen, und darf keinesfalls die Rettung durch Nichtregierungsorganisationen blockieren!
- Die Kriminalisierung privater Seenotrettungsorganisationen muss beendet werden – wenn die Überstellung von Geflüchteten an die libyschen Behörden einen Grundsatz des Völkerrechts verletzt, dann kann die Weigerung einer solchen Übergabe wohl kaum als Verbrechen betrachtet werden!
- Asylsuchende müssen einen unbeschränkten Zugang zu einem fairen, individuellen Asylverfahren bekommen!
- Die EU darf bei der Einwanderungskontrolle nicht mit Drittstaaten kooperieren, wenn die Einhaltung der Menschenrechte dabei nicht garantiert ist!
- Und nicht zuletzt: die Abschottungspolitik darf nicht länger normalisiert und hingenommen werden, sondern muss klar als menschenverachtend bezeichnet und gesellschaftlich geächtet werden!