Kriminalisierung von Seenotrettung beenden, Verhinderung von Rettung kriminalisieren!

Hier der Redebeitrag von Amnesty International Bochum zur Wandermahnwache gegen die “Festung Europa”. Die weiteren Redebeiträge finden Sie auf bo-alternativ.de.


Die Bilanz der Seenotrettung im Jahr 2020: 1720 Einsätze, 357 Gerettete. Seit Beginn der Seenotrettung: 81.000 gerettete Menschenleben. Der Spiegel schreibt dazu: “Die Seenotretter können ihre Arbeit machen, weil sie die Bevölkerung hinter sich wissen. Unser stärkstes Argument in der Auseinandersetzung mit den Elementen ist die Solidarität. Es zählt allein das Ziel – Menschen aus Seenot zu retten.”

Das war 2017, zum 150-jährigen Jubiläum der Seenotrettung auf der Nord- und Ostsee. Im selben Jahr ertranken mindestens 3100 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer. Rettung gab es für sie keine, denn zu diesem Zeitpunkt haben die EU-Länder die staatliche Seenotrettung im Mittelmeer praktisch eingestellt und setzen alles daran, private Seenotrettungsschiffe unter fadenscheinigen Vorwürfen festzusetzen und Rettungscrews mit Klagen zu überziehen. Von Solidarität: keine Rede mehr. Leben retten: verboten. Das Mittelmeer ist eine tödliche Grenze, weil es eine tödliche Grenze sein soll. Die Länder Europas betreiben Abschottung um jeden Preis.

„Was im Mittelmeer passiert, ist tausendfach unterlassene Hilfeleistung“ schreibt die UNO Flüchtlingshilfe. Das allein wäre schlimm genug, doch das Verhalten der europäischen Staaten gleicht nicht einfach dem eines Unfallzeugen, der es versäumt, einen Rettungswagen herbeizurufen. Was auf dem Mittelmeer geschieht ist eine systematische Verhinderung und Kriminalisierung von Seenotrettung. Um im Bild zu bleiben: der europäische Unfallzeuge verbarrikadiert den Weg zur Unfallstelle und versucht zugleich, das Notarzt-Team hinter Gitter zu bringen – wegen eines kaputten Blinkers am Rettungswagen, oder mit der Begründung, die Präsenz von Notärzten motiviere Menschen zu riskanter Fahrweise, bloß um die Krankenhäuser mit Kunden zu versorgen.

Einige Beispiele:

Zu diesen individuellen Schikanen kommen neue generelle Auflagen: etwa die Pflicht, Seenotrettungsboote als Berufsboot anzumelden, was höhere Auflagen nach sich zieht.

Hinter diesen offensichtlich vorgeschobenen Gründen verbirgt sich dabei die – zumeist klar geäußerte – Absicht, die Anzahl von Geflüchteten zu reduzieren, die es nach Europa schaffen. Deutlich wird das etwa am Beispiel der Iuventa, einem Seenotrettungsschiff der Nichtregierungsorganisation Jugend Rettet. Die ehrenamtliche Besatzung der Iuventa hat im Mittelmeer mehr als 14.000 Menschen vor dem Ertrinken gerettet. Gegen vier ehemalige Besatzungsmitglieder eröffnete die italienische Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Unterstützung illegaler Einwanderung. Zuvor hatten die Behörden die Iuventa verwanzt, Telefonate abgehört, verdeckte Ermittler eingesetzt. Die Vorwürfe sind haltlos, doch das Gerichtsverfahren wird viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Es ist ein politisches Verfahren, dass mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen den Preis für Seenotrettung in die Höhe treiben und als abschreckendes Beispiel wirken soll.

Beweggrund für solche Prozesse ist zumeist die Annahme, mehr Rettungsaktionen würden als sogenannter “Pull-Factor” auch zu mehr Flüchtlingen führen. Mehrere Studien haben diese Sichtweise jedoch mittlerweile widerlegt: so fand etwa 2017 eine Studie aus Oxford nur einen einzigen Zusammenhang zwischen der Anzahl Geflüchteter und Anzahl von Rettungsmissionen: je mehr Retter, desto weniger Tote. Europa jedoch hat sich vom Ziel “weniger Tote” offensichtlich verabschiedet und verfolgt mit sturer Menschenverachtung nur noch das Ziel “weniger Geflüchtete”.

Für Amnesty International sind die Besatzungsmitglieder der Iuventa Vorbilder für menschenrechtliches Engagement, das unterstützt und geschützt werden muss und nicht kriminalisiert. Daher haben sie 2020 den Amnesty Menschenrechtspreis erhalten.

Doch Seenotrettung ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine völkerrechtliche Pflicht. Für die Zukunft muss unsere Forderung darum nicht nur lauten, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert werden darf – die Verhinderung von Seenotrettung muss kriminalisiert werden. Und nicht nur das: europäische Politiker:innen und Institutionen haben nachweisbare und unzweifelhafte Kenntnis von der Situation etwa in Lybien, wo Menschenhandel, Folter und Vergewaltigung von Migrant:innen weit verbreitet sind. Damit können ihnen dortige Verbrechen juristisch persönlich zugerechnet werden, wenn sie sich etwa durch Rückschiebungen (Pushbacks), die Finanzierung der als “Libysche Küstenwache” bezeichneten Miliz oder durch die Blockade von Rettungsmissionen mittelbar schuldig machen.

Bereits seit einigen Jahren gibt es Bemühungen, deswegen Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anzustrengen. Zwar lehnte der IStGH 2020 eine solche Eingabe wegen mangelnder Zuständigkeit ab, weil er darin keine “vorsätzliche Politik eines Staates” erkennen konnte. Es ist jedoch zu hoffen, dass diese Rechtsauffassung auf Dauer keinen Bestand haben wird. Amnesty International prüft daher zur Zeit, wie sich die Wahrung der Menschenrechte auf dem Mittelmeer auch juristisch durchsetzen lässt. Dies muss und wird gelingen – die Frage bleibt, wieviele Menschen noch einen vermeidbaren Tod sterben müssen, bis Europa seine menschenverachtende Flüchtlingspolitik beendet.

Für ein Ende der tödlichen Abschottung Europas! Für Solidarität mit Menschen auf der Flucht! Für eine Welt, in der Menschenrechte für alle gelten!