Einzelfallarbeit ist der Einsatz für einzelne Menschen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind. Diese Menschenrechtsverletzungen können vielfältig sein, z.B. Haft aus politischen Gründen, Folter, Diskriminierung oder drohende Todesstrafe, aber auch Verletzungen der WSK-Rechte (z.B. Zwangsräumungen). Ein zentrales Ziel der Einzelfallarbeit ist es, dem Opfer zu helfen und die Menschenrechtsverletzungen zu beenden.
Ein Einzelfall steht aber immer auch stellvertretend für eine Gruppe von Menschen, die ähnliche Schicksale erleiden. Auch diesen wollen wir helfen. Einzelfallarbeit ist daher immer auch präventive Menschenrechtsarbeit, die sich gegen die Ursachen von Menschenrechtsverletzungen wendet, damit auch andere Personen von unserer Arbeit profitieren und künftig weniger Menschen das gleiche Schicksal erleiden.
Unsere aktuellen Einzelfälle:
Unsere vorigen Einzelfälle:
- Majid Tavakkoli (Iran) – Frei seit Mai 2015!
- Nasrin Sotoudeh (Iran) – Frei seit September 2013! (Aber seitdem leider schon mehrfach erneut inhaftiert.)
- Ebrima B. Manneh (Gambia) – Verschwunden seit 2006